VOR Klima Ticket MetropolRegion
Das VOR-Schnupperticket ist für die öffentlichen Verkehrsmittel in Niederösterreich, Wien und Burgenland, die von den Gemeindebürgern und Gemeindebürgerinnen von Neuhofen an der Ybbs am Gemeindeamt tageweise gratis entliehen werden kann.
Ziele der Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Fahrkartengeltung
Mit dem Schnupperticket können alle 088 und VOR-Linien in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland kostenfrei genutzt werden. Eine Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine weiteren Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder benötigen ein eigenes Schnupperticket. Jeden Tag stehen zwei Karten zur Verfügung, die tageweise gratis entlehnt werden können. Das Schnupperticket steht vorerst von 01.09.2023 bis 31.08.2024 zur Verfügung
Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können im Bürgerservice, telefonisch, Tel. 07475/52700 - 41 oder online mit Registrierung unter: www.schnupperticket.at/neuhofen-ybbs.at reserviert werde. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Onlinestornierungen sind nur bis 1 Woche vor Ausleihdatum möglich, kurzfristige Stornierungen nur in der Bürgerservicestelle.Die reservierten Tickets können am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Die Ticketrückgabe hat während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt oder außerhalb der Öffnungszeiten bis spätestens 08:00 Uhr am Folgetag der Entlehnung mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten (links neben der Eingangstüre des Gemeindeamtes) zu erfolgen (d.h. die Tickets stehen für die nächste Reservierung wieder
ab 08.00 Uhr zur Verfügung)
Mehrmals-Entlehnungen
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 4 Entlehnungen pro Jahr (ein Tag wird als eine Entlehnung berechnet) beschränkt. Davon sind max. 1 Entlehnungen an Wochenenden und Feiertagen möglich!Was ist, wenn?
Werden Karten kurzfristig (weniger als 1 Woche vor Entlehnung) storniert, werden diese als Entlehnung gerechnet.Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des Fahrkartenrestwertes verantwortlich. (Kosten pro Ticket€ 860,00). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht Abholung •eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen wird.
Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächst- folgende Reservierung nicht zur Verfügung!), so wird den Fahrkarten-Nutzerinnen eine Verspätungsgebühr von 50,00 Euro pro Fahrkarte/Tag verrechnet.
Nutzungsbedingungen NY.pdf
Stand: Montag, 19. August 2024
Öffnungszeiten Gemeindeamt:
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen / Kartenabholung um 8.00 Uhr möglich
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr