Der Gemeinderat der Marktgemeinde Neuhofen/Ybbs beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 16.09.2024 bis 28.10.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
In den Anlagen sehen Sie die geplanten Änderungen samt den dazugehörigen Erläuterungen.