Die Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken oder Bauwerber,
die zum Anschluß an die öffentliche Kanalanlage verpflichtet sind,
haben Gebäude mit Abwasseranfall mit der öffentlichen Kanalanlage in
Verbindung zu bringen. Der Hauskanal mitsamt dem Anschluß an die
Anschlußleitung ist auf Kosten des
Liegenschaftseigentümers (Bauwerbers) nach den näheren Bestimmungen
der NÖ Bauordnung herzustellen.
Kanalanschluss
AntragaufKanalanschluss.pdf
Mittwoch, 26. Januar 2022