Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren Besitzern oder Besitzerinnen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Allgemeines
Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht. Diese sind im jeweiligen Bundesland bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Hundeanmeldung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Hundeanmeldung_Gefaehrdungspotenzial_Juni2023.pdf
Mittwoch, 31. Mai 2023