Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren Besitzern oder Besitzerinnen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
(Ebenso empfehlenswert wäre eine Hunde-Haftpflichtversicherung)
Allgemeines
Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht. Diese sind im jeweiligen Bundesland bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Infoblatt "Chippen" Kennzeichnung und Registrierung von Hunden PDF.
NÖ Hundehaltegesetz
Hundeanmeldung
Hundeanmeldung_Juni2023.pdf
Mittwoch, 31. Mai 2023