AN- und ABmelden

Gleichzeitiges AN- und ABmelden
Nach einem Umzug entfällt das extra Abmelden am alten Wohnort. Sobald dem Melde-Service am neuen Wohnort Ihr vollständig ausgefüllter Meldezettel vorliegt, erhalten Sie die behördliche Bestätigung Ihrer Anmeldung bzw. Abmeldung.

Seit 01.11.2013 gibt es neue Meldezettel und nur diese aktuellen Meldezettel können bei der An-, Ab- oder Ummeldung akzeptiert werden.



Benötigte Unterlagen für die ANMELDUNG

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel als Antrag
  • Reisepass oder Personalausweis (für Inländer auch Führerschein) oder Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
Unterschriften:
  1. Unterschrift des Meldepflichtigen (rechts unten am Meldezettel)
  2. Unterschrift des Unterkunftgebers (links unten am Meldezettel)

Als Eigentümer muss man sowohl als Meldepflichtiger als auch als Unterkunftgeber am Meldezettel unterschreiben.

Ausländische StaatsbürgerInnen müssen sich ausnahmslos mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen!


Benötigte Unterlagen für die ABMELDUNG

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel als Antrag
  • Reisepass oder Personalausweis (für Inländer auch Führerschein)
Unterschrift:
  1. Unterschrift des Meldepflichtigen (rechts unten am Meldezettel)

Fristen

Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug oder nach der Aufgabe der Unterkunft.

Kosten

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.