Volksbegehren

Zum Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" sowie zum Volksbegehren "CETA-Volksabstimmung" wurden beim Bundesministerium für Inneres Einleitungsanträge eingebracht.

Aktuelle Informationen über Volksbegehren:

  • Für verpflichtende Volksabstimmung –  Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann. Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages. Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen.

  • CETA-Volksabstimmung – Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab. Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen werden kann und muss.

Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 25. März - 01. April 2019, am Gemeindeamt an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten unterschrieben werden:
Mo, 25.03.2019: 8 - 16 Uhr
Di, 26.03.2019: 8 - 20 Uhr
Mi, 27.03.2019: 8 - 16 Uhr
Do, 28.03.2019: 8 - 20 Uhr
Fr, 29.03.2019: 8 - 16 Uhr
Sa, 30.03.2019: 8 - 12 Uhr
Mo, 01.04.2019: 8 - 16 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (01.04.2019), 20 Uhr, durchführen.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (öst. Staatsbürger, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können KEINE Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.

Volksbegehren - Help.gv.at